Rauchende Schlote

In der Einwohnerversammlung in Heidenau am 12.2.19 prallten die Meinungen zum IPO offen aufeinander. Ein Banner mit einem „Wald rauchender Schlote“ wurde als Indiz einer unsachlichen Diskussion genannt. Dieses Argument sollten allerdings nur diejenigen benutzen, die die Anlage der Bundesimmionsschutzordung in der 4. Novelle kennen. Denn dort sind jene Industrieanlagen aufgeführt, die in einem Industriegebiet antrags- und auch genehmigungsfähig sind. Diese Liste lässt die sicherlich symbolträchtigen Schlote nicht so abwegig erscheinen. Und dass die BISchVo für den IPO nicht oder nur eingeschränkt Anwendung finden wird, war bisher nicht zu vernehmen. Hier wäre Aufklärung von Seiten der Planer nötig!

Bleibt die Frage der Demokratie und des Bürgerbegehrens. „Ein Bürgerbegehren ist nur dann sinnvoll und fair, wenn alle Entscheidungsberechtigten in ähnlicher Weise von den Folgen dieser Entscheidung betroffen sind.“, so Nino Haustein, Sprecher von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Pirna. Hinsichtlich eines Bürgerbegehrens zum IPO ist dies jedoch keineswegs so. Warum sollte ein rechtlich fragliches und ggf. nicht bindendes Bürgerbegehren angestrebt werden angesichts anstehender Kommunalwahlen mit der dann möglichen neuerlichen Entscheidung über die Zukunft des Zweckverbandes und des IPO-Projektes? Dies setzt natürlich die Positionierung der Stadtratsbewerber zum IPO voraus, damit der Wähler auch dazu seine Entscheidung treffen kann. Der Stadtverband Pirna von Bündnis 90/Grüne hat sich klar positioniert. „Der IPO wird nicht benötigt, seine Planung ist desaströs und die Folgen für die Bürger Pirnas sind finanziell und aus Gründen der Umweltverträglichkeit nicht abschätzbar, bzw. sogar gefährlich.“, so Haustein. Deshalb lehnen wir die „Wirtschaftsförderung“ in dieser Form ab.

Nino Haustein, Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen Pirna
20. Februar 2019