56,2% der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt haben am Sonntag, 06.09.2026, für die freiheitliche Grundordnung votiert und nicht der AfD ihre Stimme gegeben.
117.498 gültige Stimmen fordern die Grünen Abgeordneten zur nachhaltigen Entwicklung von Sachsen-Anhalt auf. Unmittelbar nach dem Wahltag sind bundesweit mehr als 1.100 Menschen neu bei Bündnis 90 / Die Grünen eingetreten, mit demselben politischen Schwerpunkt.
Tage später, während der Generaldebatte des Bundestags zur Verabschiedung des Bundeshaushalts 2027, hier Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts, antwortet Katharina Dröge, Co-Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen, auf Dr. A. Weidel (AfD) und Bundeskanzler F. Merz (CDU).
Dr. Weidel und Bundeskanzler Merz machen den Auftakt

Katharina Dröge gibt an beide eine persönliche Rückmeldung

Was ist von der AfD im Bund / in Sachsen-Anhalt zu erwarten?

Notwendige Selbstreflexion der demokratischen Parteien

Fehleranalyse und erkennbare Handlungsmuster

Anfachen von Wut-Spiralen, auch aus der CDU


Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD
Artikel 21 des Grundgesetzes enthält entscheidende Festlegungen für die Parteien im demokratischen System.
D. h., sobald eine Partei eine Ausrichtung erkennen lässt, die auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder sogar auf die Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland abzielt, dann ist sie verfassungswidrig. Sie muss zum Schutz von Verfassung und des Landes ausgeschlossen werden. Entweder der Bundestag oder Bundesrat und die Bundesregierung können die Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit und in der Folge den Ausschluss / das Verbot beantragen. Die Verfassungsorgane müssen tätig werden, wenn der Verdacht zur Gefährdung vorliegt, um das Ganze zu schützen. Über Verfassungswidrigkeit und Ausschluss urteilt ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Stärkung der Mehrheit(en) im Land


Hand ist ausgestreckt zur Zusammenarbeit und zum Kompromiss

Dieter Wiebusch
Anmerkung:
Die Redepassagen, die in diesem Artikel wörtlich wiedergegeben werden, sind aus dem Bundestagsprotokoll kopiert worden. Die Rede von K. Dröge ist in Abschnitte unterteilt, die Zwischenrufe sind bis auf einen eliminiert und Kürzungen (jeweils gekennzeichnet) sind vorgenommen worden.
Quellen:
Rede von Katharina Dröge im Bundestag am 09.09.2026 (Video, 18.44 Minuten)
Text der Rede im Plenarprotokoll, Dt. Bundestag, Stenografischer Bericht der 92. Sitzung (Seite 11378 bis 11382; in diesem Originaltext sind alle Zwischenrufe mitprotokolliert)
Fotos sind als Screenshots aus der Übertragung des Senders Phoenix (Youtube-Kanal) entnommen.
Das Beitragsbild entstammt einer Veröffentlichung der Tagesschau.
Alle Quellen sind im Internet am 14.09.2026 noch einmal überprüft worden.



