Satzung des Stadtverbandes Pirna von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
I. Präambel
Der Stadtverband Pirna von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, welche sich für eine lebenswerte Umwelt, eine freiheitliche Gesellschaft, transparente und menschenorientierte Politik sowie soziale Gerechtigkeit einsetzen.
Bündnisgrüne Politik orientiert sich an den Prinzipien ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit. Die Bewahrung der Natur und der Schutz der Tiere, der Erhalt der Gesundheit und Sicherheit der Menschen sowie die Achtung der Lebensgrundlagen kommender Generationen sind essenziell für das Leben hier in unserer Heimat.
Die Mitglieder, Freundinnen und Freunde treten ein für eine sozial gerechte, demokratische und gewaltfreie Gesellschaft, in der niemand wegen seiner Staatsangehörigkeit, der Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung, seiner Jugend oder seines Alters oder aufgrund seines körperlichen Zustandes ausgegrenzt wird.
Ein wichtiges Ziel ist, dass sich möglichst viele Menschen an der politischen Willensbildung auf kommunaler Ebene beteiligen können und für die Übernahme von politischer und gesellschaftlicher Verantwortung interessieren. Wir sehen uns in der Tradition der Bürger–, Bürgerinnen– und Menschenrechtsbewegungen. Unsere Arbeit ist geprägt vom Dialog, vom Streben nach Kompromiss und Konsens sowie der Achtung verschiedener Ansichten.
II. Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
1) „BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Stadtverband Pirna“ (SV Pirna) ist Ortsverband im Kreisverband Sächsische Schweiz – Osterzgebirge (KV SOE) der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Die Kurzform lautet GRÜNE.
2) Der Tätigkeitsbereich des Stadtverbandes Pirna erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Großen Kreisstadt Pirna mit ihren Stadt- und Ortsteilen. Der Sitz des Stadtverbandes ist die Große Kreisstadt Pirna.
III. Mitgliedschaft
1) Mitglied bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN SV Pirna kann werden, wer keiner anderen Partei angehört und die Satzung anerkennt und sich zu den programmatischen Grundsätzen bekennt.
2) Die Mitgliedschaft wird beim Kreisverband, Landesverband oder Bundesverband schriftlich beantragt.
3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann jederzeit gegenüber dem Kreisverband schriftlich erklärt werden und ist sofort wirksam. Den Ausschluss eines Mitgliedes kann die Mitgliederversammlung aussprechen. Über Widersprüche entscheidet das Landesschiedsgericht.
IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder
1) Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung des Stadtverbandes zu beteiligen sowie an den Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.
2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, seinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Beitragshöhe regelt die Beitrags– und Kassenordnung des KV SOE. Bei einem Beitragsrückstand von mehr als 6 Monaten ruhen die Rechte des Mitgliedes.
V. Organe des Stadtverbandes
1) Die Organe des Stadtverbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
VI. Die Mitgliederversammlung
1) Die MV ist das oberste Organ des Stadtverbandes. Sie fasst die grundlegenden Beschlüsse zur Politik des Stadtverbandes und beteiligt sich an der Willensbildung des Kreisverbandes sowie der Landes– und Bundespartei.
2) Die MV tritt nach Einladung durch den Vorstand zusammen. Die Einladung muss unter Angabe des Ortes, des Zeitpunktes und der Tagesordnung mindestens 7 Tage vor Beginn ergehen. Eine MV muss auch einberufen werden, wenn 10 Prozent der Mitglieder dies verlangen. Eine Einladung kann sowohl digital via E–Mail als auch auf postalischem Wege erfolgen.
3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann innerhalb von fünf Tagen einberufen werden.
4) Die MV beschließt über das Programm sowie die Satzung und wählt den Vorstand. Sie nimmt jährlich den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen und beschließt über ihn. Die MV beschließt über die Verwendung des Budgets, welches aus dem Haushalt des KV SOE zur Verfügung gestellt wird.
5) Die MV ist beschlussfähig, wenn sie laut Absatz 2 einberufen wurde und mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit.
6) Das Inkrafttreten sowie Änderungen der Satzung benötigen eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Stadtverbandes.
VII. Beschlussfassung und Wahlen
1) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Ortsverbandes.
2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
3) Personenwahlen findet geheim statt.
4) Des Weiteren gelten, die entsprechen Wahlordnungen des Kreis–, Landes– bzw. Bundesverbandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
VIII. Der Vorstand
1) Der Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, von denen mindestes eine Person weiblichen Geschlechts sein muss, sowie bis zu zwei Beisitzer*innen.
2) Zu den Aufgaben gehören die Vorbereitung der MV und die Durchführung der Beschlüsse, die Vertretung des SV gegenüber den KV SOE, die Außendarstellung und innere Koordination.
3) Die Mitglieder des Vorstandes sind gleichberechtigt.
4) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Die Abwahl von Mitgliedern des Vorstands ist auf Antrag durch einzelne Mitglieder möglich, wenn eine einfache Mehrheit der MV der Abwahl zustimmt.
5) Bei Rücktritt oder Abwahl einzelner Vorstandsmitglieder finden innerhalb von 3 Monaten Nachwahlen statt. Gleiches trifft zu, wenn bei den Neuwahlen nicht mindestens drei Vorstandspositionen besetzt werden können.
IX. Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Diese Satzung wurde mit einstimmiger Mehrheit auf der Mitgliederversammlung des SV Pirna in Pirna am 05. Dezember 2018 angenommen und wurde geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Stadtverbands am 29. Juli 2019 und am 10. August 2026.
In Angelegenheiten, die in der Satzung des Stadtverbands nicht geregelt sind, greift die Satzung des Kreisverbands.
