Über Rechtswidriges darf nicht abgestimmt werden.

Die Wand ist immer stärker als der Kopf. Wegen der anhaltenden Kopfschmerzen im Kulturkampf findet man dann auch nicht den Umweg, den die Rechtsabteilung der Stadt in ihrer Stellungnahme vom 23.01.2026 unter 2. angedeutet hatte. Ein demokratischer Weg könnte darin bestehen, sich im Rat für eine Änderung der Förderrichtlinien einzusetzen. Das ist aber nicht angesagt, denn AfD und FW sind überzeugt, dass sie die Macht haben und par ordre du mufti in Pirna regieren können.

Während sich also die einen wie seit Jahren im Ordnungs-, Kultur- und Bürgerausschuss (OKB) bzw. im Rat echauffieren, um ihrer politischen Agenda zu folgen und Demokratiebildung, politische Mündigkeit, Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit zu beschneiden, schließen die anderen Verträge. Sie weisen in die Zukunft, weil sie auf dem starken Fundament in der Praxis erworbener Professionalität und erfolgreicher Zusammenarbeit fußen. Weitsichtige Eltern, offene Lehrerinnen und Lehrer sowie neugierige Schülerinnen und Schüler, die alle zusammen bereit sind, Erfahrungsräume zu nutzen und damit Fähigkeiten zu gewinnen, beschließen eine Erweiterung des Unterrichts durch externe Kräfte. Sie wissen, dass projektartiges Arbeiten in der Schule aufgrund des anderen Angebots, des umfassenden Zeitbudgets, der intensiven Handlungsaufforderung, der neuen, ständig wechselnden Lernpartnerschaften so viele Anregungen bietet, dass sich dem kaum jemand lernend entziehen kann. In der Schulkonferenz wird über das Angebot diskutiert und demokratisch entschieden. Die Schulleitung hat sodann die Aufgabe, Geldmittel zu akquirieren und mit dem externen Partner, in diesem Fall die Aktion Zivilcourage in Pirna, einen Arbeitskontrakt zu schließen. So erneut geschehen am 16. Dezember 2025. Wie hier hat es derartige Beauftragungen schon an vielen Schulen gegeben, nicht nur in Pirna, sondern auch im Land. Und die Resonanz nach jedem Projekt ist immer gleich: positives Kompetenzerleben.

„Politische Themen sehen wir nicht als die entscheidenden an“.

AfD- und FW-Fraktion wollten im OKB der Aktion Zivilcourage per Antrag den Geldhahn bei zwei Projekten zudrehen. 9.000 € an freiwilligen Fördermitteln sollten umgewidmet werden. Die Absicht ist, die AZ bei ihrer Arbeit in den städtischen Schulen zukünftig zu behindern. Denn das Budget, das einer Schule für die Durchführung des Projekts zur Verfügung steht, kann niemals kostendeckend sein. Was ist die Alternative der Antragsteller? Im Antragstext der beiden Fraktionen vom 24.11.2025, heißt es: „Das Geld wird vorerst auf dem Konto belassen. (…) Die freiwerdenden 9.000,00 Euro wollen wir einsetzen, um Schulkindern Angebote wie Inline fahren, Tischtennis, Fotografie, Kochen, Bogen schießen, Klettern, das Handwerk kennen lernen oder der Gleichen mehr zu ermöglichen. Für Vereine ist es eine gute Form der Mitgliederwerbung. (…) Über das Geld wird erst entschieden, wenn klar ist, welche Förderung für solche oder ähnliche Angebote im nächsten Schuljahr durch andere Fördermittelgeber zur Verfügung gestellt werden. Und in der aktuellen finanziellen Lage sehen wir politische Themen nicht als die entscheidenden an.“

Kommentar: Keine konkrete, eigene Idee. Bestehendes zerstören. Zufallsangebote. Keine Anbahnung kontinuierlich aufzubauender Kompetenzen. Neues sollen andere anstoßen, kreieren. Auf die lange Bank schieben. Vereine bleiben weiterhin in einer passiven Rolle.

Aus der Beschlussvorlage der Verwaltung (zuletzt geöff. 08.03.26) am 15.01.2026: „Auf der Grundlage der gültigen Förderrichtlinien der Stadt Pirna vom 19.06.2024 werden im Jahr 2026 freiwillige Zuwendungen im Kinder- und Jugendbereich in Höhe von 36.372 Euro vergeben.“ Dass für die Position Haushaltsmittel vom Rat beschlossen und eingestellt sind, ruft die Verwaltung in Erinnerung. Die Auflistung der Zuwendungen umfasst die beiden Projekte der AZ „Verlässlich vor Ort – Schulen im Landkreis SOE stark gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ (6.500 €) und „Die gläserne Stadt – demokratische Werte im Gemeinwesen“ (2.500 €). Dazu liefert die Verwaltung eine Begründung. Und veröffentlicht inhaltliche Beschreibungen und Ziele aller Projekte.

 

Der AfD/FW-Änderungsantrag (zuletzt geöff. 08.03.26) wurde am 15.01.26 im Ordnungs-, Kultur- und Bürgerausschuss (3* AfD, 1* FW, 1* CDU, 1* BSW, 1* SPD/Linke/Grüne) während des entsprechenden TOPs behandelt, aber nicht abgestimmt. Durch einen Geschäftsordnungsantrag (3 Ja, 0 Nein, 4 Enth.) konnte SR‘ Richter (SPD/Linke/Grüne) die Überweisung des gesamten TOPs „Zuschussvergabe“ inklusive Änderungsantrag in die nächste öffentliche Ratssitzung am 03.02.2026 erreichen.

Kommentar: Schon zu diesem Zeitpunkt hätte dem Ausschussvorsitzenden BM Dreßler klar sein müssen, dass der Änderungsantrag rechtswidrig ist und auch im OKB nicht behandelt werden durfte. Er hebelt nämlich erkennbar die vom Rat am 19.06.24 mit den Stimmen von AfD und FW beschlossene Förderrichtlinie aus und verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Antragstellern mit ihrem jeweiligen, eigenständig verantworteten Förderinhalten.

OB Lochner folgt nicht seiner Rechtsabteilung.

Für die Ratssitzung am 03.02.2026 erarbeitet die Rechtsabteilung der Stadt eine Stellungnahme (zuletzt geöff. 08.03.26) zum Vergabeverfahren und Änderungsantrag der AfD-/FW-Fraktionen. Zwei wesentliche Aussagen seien hier herausgestellt: „Zu 1. Die Zuwendung erfolgt auf Grundlage der gültigen Förderrichtlinie der Stadt Pirna im billigen Ermessen der Behörde und im Rahmen der dafür im Haushaltsplan besonders zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht durch eine Selbstbindung der Verwaltung aufgrund einer ständigen Verwaltungspraxis auf Basis der Richtlinie.“ und „Zu 6. Ein Beschluss, der unter Streichung der Punkte 1 und 2 zustande kommt, dürfte rechtswidrig sein, so dass gegen einen solchen Beschluss ein Widerspruch des OB erforderlich sein wird.“

Trotz dieser eindeutigen Benennung der Voraussetzung im Verfahren und des Aufzeigens der Konsequenz eines rechtswidrigen Beschlusses behandelte OB Lochner den TOP mit dem Änderungsantrag in der Ratssitzung am 03.02.2026 (zuletzt geöff. 08.03.26). Heftige Diskussionen folgten, die Mehrheit bestand auf Streichung der AZ-Projekte. Der Änderungsantrag wurde als modifizierender Antrag zuerst, und zwar offen, abgestimmt: 13 Ja- Stimmen, 12-Nein-Stimmen, eine Enthaltung (OB Lochner). Der nun veränderte Vergabebeschluss wurde namentlich einstimmig mit einer Enthaltung angenommen. Häufige Begründung für die Zustimmung nach kontroverser Diskussion: Wir wollten die schnelle Ausschüttung der Fördermittel an die übrigen 11 Antragsteller nicht behindern.

Kommentar: Zu diesem Zeitpunkt ist nur schwer nachvollziehbar, dass der Wahlbeamte Tim Lochner als Chef der Verwaltung sich bei der Abstimmung über einen rechtswidrigen Antrag enthält und ihm damit zur Mehrheit verhilft. Er hätte die Aufnahme in die Tagesordnung mit Hinweis auf die Stellungnahme seiner Rechtsabteilung verweigern können. Er selbst verkündete, den Beschluss nach der Sitzung überprüfen und ihn bei Zweifel wieder aufheben zu müssen. Dann bestätigte er, dass sein Widerspruch aufschiebende Wirkung für den gesamten Beschluss haben wird. Jetzt wird mir klar, warum er in seinem privaten Account am 17.01.2026 meint, „aufgewacht in Quarantanamo“ zu sein. Pirna unter seiner Leitung ein zweifelhafter Raum à la Guantanamo Bay Naval Basis, wo unter US-Leitung Willkür-Justiz herrscht und Menschenrechte mit Füßen getreten werden? Das überschreitet m. E. die Grenze dessen, was ein beamteter Chef der Verwaltung als Privatperson öffentlich verkünden darf. Denn die Begriffskonstruktion, die er gewählt hat, soll ja Parallelen andeuten, die er hier verwirklicht sieht. Wirklich???

OB Lochner (zuletzt geöff. 08.03.26) widersprach am 13.02.2026 dem Beschluss, weil er den Änderungsantrag, der zur Streichung der beiden AZ-Förderanträge geführt hatte, nun als rechtswidrig erkannt hat. Er setzte einen Sonder-Stadtrat am 24.02.26 an, um die Rechtswidrigkeit aufzuheben. Alle Ratsmitglieder der AfD und der Freien Wähler sowie der fraktionslose A. Kurth fehlten in der Sitzung ab 17.oo Uhr und sorgten damit für die Beschlussunfähigkeit des Rates. Alle waren entschuldigt – also lag keine Absprache vor?!! Alle Vereine warten weiterhin vergeblich auf ihre Zuwendungen. Ein neuerlicher Sonder-Stadtrat soll sich diesem Thema am 10.03.2026 widmen.

OB Lochner handelte nicht präventiv im Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung. Und er verhindert damit rechtliche Klarheit zu einem frühen Zeitpunkt im Prozess.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (zuletzt geöff. am 08.03.26) hat in einem Beschluss vom 27.04.2021 (4 B 193/21) zum „materiellen Prüfungsrecht des Bürgermeisters“ geurteilt. Zusammengefasst kommt das Gericht zum Schluss, dass „dem Bürgermeister [auch OB] ein materielles Prüfungsrecht hinsichtlich der Zulässigkeit des beantragten Verhandlungsgegenstandes für den Gemeinderat zusteht. (…) Das materielle Vorprüfungsrecht des Bürgermeisters stellt daher einen vorgelagerten Eingriff in die Verfassungskompetenz des Gemeinderats dar.“ Kommt der BM bei seiner Prüfung zu dem Schluss, dass ein Antrag aus dem Rat gegen Gesetze [bzw. vom Rat beschlossene Richtlinien] verstößt, so muss der BM den Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung [auch innerhalb eines TOPs] ablehnen. [eigene Ergänzungen]. KI generiert habe ich im Internet die folgende Handlungsanleitung auf der Basis des OVG-Beschlusses gefunden – vielleicht ja etwas für die Pinnwand im OB- Büro.

Hätte sich der OB an sein „materielles Prüfungsrecht“ gehalten und wäre er den warnenden Ausführungen seiner Rechtsabteilung gefolgt, wäre der Änderungsantrag nicht in die Ratssitzung am 03.02.26 gekommen. Wären die Sonder-Ratssitzungen am 24.02. und 10.03. überflüssig geworden. Wären stundenlange Diskussion unterblieben. Wäre nicht so viel Porzellan zerschlagen worden. Wären Sitzungsgelder und aufwendiges, ebenfalls teures Verwaltungshandeln den Steuerzahler*innen erspart geblieben. Wäre eine verantwortungsbewusste Verhandlungsführung erkennbar gewesen. Besonders gravierend fällt bei der Beurteilung des Geschehens ins Gewicht, dass der OB in der Ratssitzung am 03.02. sich beim Änderungsantrag enthalten hat, aber dennoch mehrheitsbildend war. Obwohl er gewusst hat, dass dies auf jeden Fall in der Konsequenz rechtswidrig sein wird und er verpflichtet ist, Einspruch einzulegen. Dass er sich erst 10 Tage später dazu durchgerungen hat, entsprechend zu verfahren, spricht nicht gerade für ihn als Chef der Verwaltung und des Rates. Denn nun verzögern Ladungsfristen zu 2 Sonder-Stadträten den Auszahlungsprozess für alle Antragsteller*innen, auch die AZ.

 

Dieter Wiebusch