In den letzten Tagen und Wochen hat es im Zusammenhang mit Diskussionen im Rat der Stadt Pirna eine Flut von Ausführungen gegeben, die die Demokratie in Haftung für die jeweilige, persönliche Rechtsauffassung zu nehmen versucht haben. Die Herren Böhmer und Herath haben sich ins Zeug gelegt und aus ihrer Sicht Argumente zusammengetragen, um Handlungen zu rechtfertigen, die angeblich mit „der Demokratie“ in Übereinstimmung sind. Weil sie einen Wählerwillen hinter sich vermuten, bei dem sie aus ihrer Sicht von einer Mehrheit ausgehen und der umgesetzt werden muss. Wenn er die Homepage der AZ besucht, dann fällt Herrn Böhmer auf, dass er ein anderes, besonderes Verständnis von „Demokratie – Herrschaft des Volkes“ hat. Und dann sind wir schnell bei Zuschreibungen in Richtung „woke“, „links / grün“ oder „überbordender Einfluss von NGOs“.
Böckenförde-Diktum und das Wesen der Demokratie
Was beide Herren offensichtlich nur eingeschränkt verstehen oder auch akzeptieren wollen, ist das, was unseren freiheitlichen, demokratischen Staat ausmacht. Prof. Böckenförde, ehemaliger Verfassungsrichter, hat das Dilemma, vor dem wir in unserer Demokratie stehen, 1964 in seinem berühmten Diktum zum Ausdruck gebracht hat: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Denn die Freiheiten, die er seinen Bürger*innen gewährt, müssen sich von innen heraus regulieren. Der moralische Kompass des Einzelnen und größter Teile der Gesellschaft müssen dazu beitragen. Diese inneren Regulierungskräfte kann der Staat aus sich heraus allerdings nicht garantieren. Würde er, um fehlende Regulation zu erreichen, Rechtzwänge oder autoritative Gebote nutzen, besteht die Gefahr, dass die Freiheiten verloren gehen und wir in totalitäres Gehabe zurückfallen. Da unsere Gesellschaft immer inhomogener erscheint, hat sich unser moderner, demokratischer Staat ein Rechtssystem und Gefüge von, zumeist erstrittenen oder erklagten, Regularien gegeben, die eine Balance zwischen Freiheiten und Verbindlichkeiten herstellen. Die Balance wird gestört, wenn sich Beteiligte eigene Regularien konstruieren, die sie zu ihrem Vor- und zum Nachteil anderer anwenden (wollen). AfD und FW wählen im laufenden Prozess Setzungen und konstruierte Vermutungen, die ihnen für ihr Ziel, die AZ von der Fördermittelvergabe auszuschließen, vorteilhaft erscheinen. Dem steht in unserem Fall zum Glück die Verwaltung als Hüterin des Rechts gegenüber.
Rechtswidrig – ja oder nein?!!
Die Verwaltung hatte zum OKB am 15.01.26 einen Beschlussvorschlag vorgelegt. Danach „erfolgen alle Zuwendungen auf Grundlage der gültigen Förderrichtlinie der Stadt Pirna im billigen Ermessen der Behörde und im Rahmen der dafür im Haushaltsplan besonders zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht durch eine Selbstbindung der Verwaltung aufgrund einer ständigen Verwaltungspraxis auf Basis der Richtlinie.“ Das sind Regularien bei der Fördermittelvergabe und setzt Recht. Die Antragsteller AfD / FW haben das Ziel, aus dieser Beschlusskonstruktion zwei Positionen, die ihnen nicht passen, herauszustreichen. Dieses Recht haben sie nicht, selbst wenn sie noch so oft auf und nieder springen und „Demokratie“ proklamieren. Weil sie sich selbst 2024 dieses städtische Regelsystem gegeben haben, an das sich AZ und Stadtverwaltung gehalten haben. Würde ihr Antrag, den sie natürlich stellen können, positiv beschieden werden, hätte das Konsequenzen. Es wäre aus der rechtsgültigen eine rechtswidrige Beschlussvorlage geworden. Über die dürfte nach verpflichtender Vorprüfung durch den OB nicht abgestimmt werden. Oder der OB müsste widersprechen, wenn gegen die rechtlichen Verbindlichkeiten durch fehlerhaften Beschluss verstoßen wurde.
Die Verwaltung betont in ihrer Stellungnahme vom 29.01.26, dass „ein Beschluss, der unter Streichung der Punkte 1 und 2 zustande kommt, rechtswidrig sein [dürfte], so dass gegen einen solchen Beschluss ein Widerspruch des OB erforderlich sein wird.“ Da am 03.02.26 ein Beschluss mit Streichungen gefasst wurde, ist er rechtwidrig. Auszahlungen dürfen an keinen Verein vorgenommen werden.
OB Lochner und seine widersprüchlichen Botschaften
Nun meldet sich OB Lochner, frustriert durch den chaotischen Verlauf der zweiten Sondersitzung des Rates, zu Wort und belehrt über seinen privaten Social Media Account. Er konstruiert einen Zusammenhang zwischen Wahlergebnissen und dem Modus der Vergaberegularien bei Fördermitteln. Natürlich kann ein neu gewählter Rat in die Jahre gekommene Regularien überprüfen und sie unter Beachtung sowie im Rahmen des Rechtssystem verändern. Das ist hier aber weder beantragt worden noch passiert. Deshalb kann sein phantasierter Wählerauftrag hier nicht erfüllt werden, es sei denn unter Bruch bestehenden Rechts. Es wäre fatal, wenn an dieser Stelle Machtphantasien – sich durchsetzen gegen andere um jeden Preis – entspringen würden. Die Formulierung „Ein Wählerauftrag zu erfüllen kann unter Umständen nicht der Rechtsauffassung entsprechen, ….“ halte ich für falsch aus dem Mund eines OB. Gibt es überhaupt einen Wählerauftrag in dieser konkreten Angelegenheit? Wann ist er wie dezidiert erstellt worden? Wie sieht die Erfüllung eines imaginären Wählerauftrags aus? Was sind denkbare Umstände, unter denen es erlaubt oder nicht erlaubt sein soll?
Im Allgemeinen Anzeiger schreibt der OB, dass er weiterhin alles daransetzen wird, „dass Pirna eine Stadt bleibt, in der Respekt, Rechtsstaatlichkeit und ein konstruktiver Dialog das Miteinander prägen.“ Was soll jetzt gelten? Rechtsstaatlichkeit oder die Erfüllung eines imaginierten Wählerauftrages, der geltendes Recht bricht. Wir erleben einen OB, der widersprüchliche Botschaften aussendet. Schlecht für Pirna, seine Bürger*innen und die Stadtverwaltung.
Dieter Wiebusch
Quelle für das Beitragsbild: Europarat – Grundwerte
