Stellungnahme zur irreführenden ZV IPO Pressemitteilung vom 06.08.2021

Zur o.g PM nehme ich als Stadtrat und Verbandsrat in der ZV-Versammlung des ZV IPO wie folgt
Stellung:

In der ZV-Versammlung am 21.7.21 wurde das Abstimmungsergebnis zum Haushaltsentwurf 21
mit 6-Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen durch den ZV-Vorsitzenden als gültiges Ergebnis für die
Zustimmung zum HH-Entwurf gewertet. Mit über 2-wöchiger Verspätung wurde nun veröffentlicht,
dass diese Bewertung des Abstimmungsergebnisses fehlerhaft war, weil auf Grund § 9/4 und
§10/2 der ZV-Satzung eine Zweidrittelmehrheit für den Erlass bzw. Änderung des Haushaltes erforderlich
ist.
Die in der PM benutzte Formulierung „ der Haushaltsplan ist noch nicht rechtskräftig“ ist irreführend.
Die zu korrigierende Aussage zum Abstimmungsergebnis muss heißen, dass mit dem Abstimmungsergebnis
der Entwurf keine satzungsgemäße Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt
wurde. Dieses Ergebnis ist rechtmäßig entstanden und muss so akzeptiert werden, auch wenn es
für den ZV unbequem ist. Allerdings stellt es grundsätzlich die Akzeptanz des Projektes erneut in
Frage.
Eine eventuelle erneute Vorlage des gleichen Entwurfes sowohl in den Kommunen als auch in der
ZV-Versammlung (um ein genehmes Abstimmungsergebnis zu erzielen) ist nicht legitim, sogar
rechtswidrig. Voraussetzung für eine erneute Abstimmung zu einem Haushaltsentwurf ist ein
grundsätzlich geänderter Entwurf, dessen Änderungen erneut auszulegen sind.
Die in der Satzung des ZV festgelegte Zweidrittelmehrheit für die Abstimmung zum Haushalt hat
den richtigen Sinn, dass Pirna allein nicht über die beiden anderen beteiligten Kommunen hinweg
bestimmen kann und andererseits Heidenau und Dohna gemeinsam nicht über die Interessen Pirnas
bestimmen können. Es soll also ein sinnvoller Interessenausgleich aus der Abstimmung hervorgehen.
Mit der fehlerhaften Interpretation des Abstimmungsergebnisses wurde dieser Interessenausgleich
und damit die Satzung des ZV gröblich verletzt.
Es ist bemerkenswert, dass der ZV-Vorsitzende dies bewusst oder aus Unkenntnis der Satzung
nicht bereits in der Sitzung am 21.7.21 korrigierte.
Darüber hinaus scheint der ZV-Vorsitzende mit der Wahl der o.g. Formulierung auch jetzt die Konsequenz
der Ablehnung des Beschlusses zum Haushalt 21 nicht akzeptieren zu wollen.

Pirna, 8.8.21 Dr. S. Gilbert

Quellen und weitere Informationen
Download der Stellungnahme zur PM des ZV IPO vom 6.8.21
Zweckverband IPO – Pressemitteilung vom 06.08.2021
Zweckverband IPO – Mitteilung vom 21.07.2021