
In einer Anfrage an die Stadt Pirna wollte Tim Lochner vor einigen Wochen erfahren, wie sich die Situation um die sogenannte Sächsische Begegnungsstätte (SBS) gestalte. Schließlich würde diese vom Verfassungsschutz aufgrund islamistischer Bestrebungen und Verbindungen zur Muslimbruderschaft beobachtet und stelle eine besonders große Gefahr für die zwei sich in der nächsten Nähe befindlichen Schulen dar. Die Stadt, ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als auch der Integrationsbeauftragte Pirnas wurden bemüht und sollten Stellung beziehen. „Auf jeden Fall ist es wichtig, bei verfassungsfeindlichen Organisationen vor Ort genau hinzusehen.“, so Nino Haustein, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen Pirna. Gerade in unmittelbarer Nähe von Kindern und Jugendlichen sei es wesentlich, Organisationen und Einrichtungen, die sich aktiv gegen Demokratie, Gleichberechtigung und Menschenrechte wie Religionsfreiheit oder individuelle Selbstbestimmung wenden, genauer durch eine aufgeklärte Öffentlichkeit zu beobachten. Dies gelt jedoch nicht nur für islamistische Vereinigungen, die in der Heimatregion ggf. als neu wahrgenommen werden, sondern müssten für andere mit ähnlichen Zielen ebenfalls gelten. „Eine aufgeklärte Gesellschaft und eine wehrhafte Demokratie müssen alle demokratie- und menschenfeindlichen Bewegungen genauer unter die Lupe nehmen!“, führt Haustein weiter aus. So sei das Haus Montag in Pirna-Copitz bereits seit Jahren unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, da sich dort die rechtsextreme Szene der Region treffe. Aus einer Stellungnahme des damaligen Innenministers Ulbig im Sächsischen Landtag vom Dezember 2017 gehe bspw. hervor, dass es dort regelmäßig neonazistische Veranstaltungen wie Konzerte oder Vorträge gibt. „Bereits seit 2013 ist das Haus Montag Anlaufstelle für NPD-Mitglieder und parteilose Rechtsextremisten der Sächsischen Schweiz. Durch seine Nähe zu zwei Schulen bildet es ebenfalls eine Gefahr für Kinder und Jugendlichen.“, so Haustein. Ein Blick auf Facebook zeige zudem, dass die Einrichtung mit mehr als 5.000 Likes auch aktiv online Werbung für die eigene Sache mache. „Verfassungsfeindliche Vereinigungen gehören – gerade auch in Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen – in besonderer Weise beobachtet. Die politische oder religiöse Prägung darf dabei keine Rolle spielen.“, schließt Haustein ab.
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