IPO stoppen – Mitspracherecht nutzen!

Am 30. August wurden in der Herderhalle die Unterlagen des Bebauungsplanes N. 1.1 ausgelegt. Bevor die Auslegungsorte,  Zeiten und Hilfen für die Einwendungen dargestellt werden, sollen zwei grundsätzliche Einwendungen beschrieben werden.

Böden sind nicht ersetzbar

In der Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (zu finden unter S3, Downloads auf den Seiten des Zweckverbandes https://www.zv-ipo.de, wo auch alle anderen Unterlagen zu finden sind) wird Grundsätzliches dargelegt. So handelt es sich bei der landwirtschaftlichen Fläche, die dem IPO geopfert werden soll, um Böden höchster Güteklasse. Solche Böden sind nicht ersetzbar, auch wenn die Planer Ersatzflächen bereitstellen. Dazu kommt, dass der Bodenpreis nicht den wahren Wert des Bodens abbildet, nämlich die Ökosystemleistung, die die Böden erbringen. Wertvolle Böden können bis zu 300 Liter Wasser auf 1 Quadratmeter speichern und das bis in eine Tiefe von 1,5 bis 2 Metern. Das ist besonders in Dürrezeiten die Voraussetzung für ertragreiche Landwirtschaft. Ob das auf irgendeiner Ersatzfläche wiederholt werden kann, ist sehr fraglich. Und damit kommen die Landwirt*innen ins Spiel. Durch die Flächenversiegelung des IPO sind mehrere landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz gefährdet. Der immense Wert des Ackerbodens und diese Betriebe werden bei den IPO-Planungen vernachlässigt. Ganz so, als hätten wir in Pirna, in Deutschland unendlich viele wertvolle Böden für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Verfügung. Das Gegenteil ist der Fall.

Eindimensionale Stadtentwicklungspolitik

Eindimensional ist eine Stadtentwicklungspolitik, wenn sie z. B. nur auf Wachstum ausgerichtet ist. Die Planer argumentieren, dass die Kosten für dieses Wachstum über Fördermittel und Kredite gedeckt sind. Die Kosten sollen später u. a. durch den Verkauf der Gewerbeflächen an die Firmen, die sich ansiedeln, wieder hereingeholt werden. Das Hauptargument jedoch besteht darin, dass irgendwann (wann eigentlich) üppige Gewerbesteuereinnahmen die Stadtkasse wieder füllen sollen. Gewerbesteuern werden jedoch von den Gewinnen erhoben, die die künftigen Firmen machen. Niemand kann heute sagen, wie hoch diese Gewinne sein werden. Es sind maximal grobe Schätzungen möglich. Experten haben festgestellt und für einzelne Kommunen sogar berechnet, dass die Wirtschaftlichkeit solcher Gewerbeansiedlungen in der Regel überschätzt wird. In der ARD – Mediathek findet sich im Magazin Plusminus vom 13.09. 23 dazu ein sehr aufschlussreicher Beitrag. https://www.ardmediathek.de/video/plusminus/plusminus-vom-13-09-2023/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3BsdXNtaW51cy84NGVlNzJjNy04OTJhLTQwZTAtYWYwMi1iOGE3YTRiN2QyYjE

(Wer den Beitrag anschauen will. Unser Thema wird etwa von Minute 9.30 – 19.09 behandelt)

Außerdem gilt: Je mehr Steuereinnahmen eine Kommune generiert, desto weniger Schlüsselzuweisungen bekommt sie vom Land (das sind Subventionen für die Gemeinden). Es ist also zu fragen: Wurde eine seriöse Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den IPO angestellt? Kann der IPO auch nur annähernd halten, was versprochen wird?

Öffentliche Auslegung der Unterlagen

Öffentlich ausgelegt werden alle Unterlagen zum IPO in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes und im Rathaus Mehrzweckraum 0.01, Eingang Stadthaus (gegenüber vom Rathaus), Am Markt 1/2, 01796 Pirna zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.        8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Di.          8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Mi.         8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Do.         8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Fr.          8:00 – 12:00 Uhr

Die Frist der Auslegung endet am 29.09. Bis dahin sind auch die Einwendungen zu schreiben.

Stellungnahmen

Unterstützung dabei ist zu finden bei https://www.ipo-stoppen.de/wp-content/uploads/2023/09/Einwendung_an_Zweckverband_Stand-31.08.2023XII_.pdf

Wichtig ist, dass die Einwendungen personalisiert sind. Also, dass nicht nur das Vorgegebene übernommen, sondern das persönlich Bedeutsame hervorgehoben und mit eigenen Worten formuliert wird.

Unterstützung ist auch zu finden bei der Grünen Landtagsfraktion:

https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2023/industriepark-oberelbe-freistaat-muss-seinen-verfassungsauftrag-als-denkmalschuetzer-wahrnehmen/

Das demokratische Recht auf Einmischung und Mitsprache sollte nicht verschenkt werden. Safe the date: 29.09.23

Dr. Bärbel Falke