Prolog
Wenn ich den Menschen während der zwei Versammlungen zu den „Vorranggebieten Windenergie in SOE“ zugehört oder mit ihnen gesprochen habe, habe ich sehr häufig die Botschaft gehört: NIMBY – not in my backyard. Ich habe mich während der Treffen und danach oft gefragt, warum es heutzutage scheinbar so ist, dass die potentielle Bedrohung Klimawandel mit ihren Gefahrenlagen Hitze, Unwetter, Dürre, Meeresspiegelanstieg etc. nicht unmittelbar einer Lösung zugeführt wird. Warum greifen so viele Verantwortungsträger*innen und Bürger*innen zum „Sankt-Florian-Prinzip“ und verschieben die Handlungsinitiativen auf andere oder auf später?
Das hat schon mal anders funktioniert. Anfang der 1970iger Jahre hatten wir in Nord- und Mitteleuropa das Phänomen des Waldsterbens. Schnell war die Ursache klar: Schwefel haltiger, saurer Regen aus Industrieschornsteinen und Abgasanlagen, auch der Autos. Filter mussten flächendeckend eingebaut werden; große Teile der Wälder waren gerettet.
In den 1980iger Jahren tauchte ein neues Problem auf: Löcher in der Ozonschicht, vor allem über der Südhalbkugel der Erde, führten zu epidemieartigem Auftreten von Hautkrebs. Als Ursache wurden die FCKWs in Dämm-Materialien identifiziert. Die Lösung: weltweites Verbot dieser Stoffklasse mit Austausch aller Gegenstände, in denen sie verbaut waren. Die Ozonschicht hat sich inzwischen weitgehend regeneriert.
Und heute: Seit 1896 (Svante Arrhenius, schwedischer Physiker / Chemiker, Nobelpreisträger) wissen wir, dass CO2-Moleküle, angereichert in der Atmosphäre, reflektierte Sonnenenergie nicht zurück ins Weltall austreten lassen. Er sagte schon damals eine globale Erwärmung aufgrund der anthropogenen Kohlendioxid-Emissionen voraus. Seit 1958 wird die steigende CO2-Konzentration (überprüft 27.06.2026, 20 h) auf dem Mauna Loa-Atoll registriert, und wir messen weltweit den Temperaturanstieg. Wir haben den Pariser Klimavertrag 2015 ratifiziert und sind zum Handeln verpflichtet. Trotzdem lautet die Botschaft in Dippoldiswalde und im Schönfelder Schloss immer wieder: nicht mit mir, nicht bei uns. Sitzt vielleicht die Mehrheit zuhause und bastelt, wie so viele in SOE, an der neuen Dach-PV-Anlage oder dem Balkonkraftwerk?
Wir hätten für alle ein super gutes Geschäftsmodell zur Verfügung: Windenergie in Bürgerhand.
Neugierig? Wollen Sie mehr erfahren?
Windkraftanlagen- dreifache Gewinner:
- Power für die regenerativen Energien,
- Geldquellen für Kommunen und Private,
- Hilfe für den Wald.
Bericht
Vor das Dippoldiswalder Gymnasium kamen sie erst zwischen den beiden Informationsveranstaltungen am 21. Mai 2026 und protestierten lautstark.
Am Schönfelder Schloss blieben die Menschen, die den Bau von Windkraftanlagen im Gebiet der Oberelbe und des Osterzgebirges kritisch begleiten bzw. ablehnen, am 01.06.2026 mit ihren Plakaten in Sichtweite außerhalb des Schlossgrabens. Im Inneren der Gebäude stellten die Mitarbeiter*innen des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge jeweils in zwei aufeinanderfolgenden Veranstaltungen die Ergebnisse ihrer Arbeit vor: Teilregionalplan Energieversorgung / Windenergienutzung. Wie die Regie der Veranstaltungen angelegt war, können Sie dem Artikel in der Homepage des Kreisverbands von Bündnis 90 / Die Grünen SOE entnehmen. Sorge bereitete und veranlasste offensichtlich auch die Polizeipräsenz, dass im Vorfeld die Proteste zum Teil heftig vorgetragen und in Ortsparlamenten ablehnende Voten beschlossen wurden. Etliche Ankommende hatten erkennbar Wut im Bauch sowie hörbar Ärger auf der Zunge. Dennoch blieb es in beiden Veranstaltungen, die ich besucht habe, je länger sie dauerten, angenehm sachlich. Dazu trugen neben der Fragehaltung der Besucher*innen maßgeblich die betont Fakten orientierten Ausführungen der Referent*innen bei. Sie erläuterten jeweils überzeugend ihre Ergebnisse, die zu den an Kriterien gebundenen, objektivierbaren Auswahlentscheidungen für die 51 Vorranggebiete des Bereichs SOE geführt haben. Etliche Besucher*innen verließen die Veranstaltungen schon vor dem Abschlussplenum – sie hatten genug gehört oder waren irritiert, was ja auch positiv wäre. Diejenigen, die bis zum Ende ausharrten, gaben auf einer Plakatwand am Ausgang in der Mehrzahl „zufriedene“ Rückmeldungen an die Veranstalter*innen.
Gesamtpolitische Einbettung der Ergebnisse des Regionalen Planungsverbands


In der Folge des BVG-Urteils zum Klimagesetz der CDU/SPD-Koalition (2021) und des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine (2022) haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat die Energieversorgung des Landes zum vorrangigen, öffentlichen Interesse erklärt. Und dies, weil Deutschland bisher auf den Import fossiler Energieträger angewiesen war / ist. Wir geben jährlich ca. 80 Mrd. Euro für Erdgas, Öl und Steinkohle aus. Das ist teuer und macht(e) uns geostrategisch erpressbar. Vor allem von Staaten, die uns nicht gerade wohl gesonnen sind. Biomasse, Sonne, Wasserkraft und Wind sind preisgünstige, im Land verfügbare und technisch sichere Alternativen. Ihren Anteil am Endenergieverbrauch in Höhe von ca. 21 % (2025) müssen wir, auch im Vergleich mit anderen Ländern, erheblich steigern, um wettbewerbsfähig zu sein. Ein entscheidender Grund ist die Physik der ineffektiven Verbrennungsprozesse von Gas, Kohle oder Öl, bei denen immer ein Teil der Energie als Wärme verpufft (s. warme Kühlerhaube beim Benziner od. Diesel). Sonne und Wind überflügeln mit der Direktnutzung von Strom alles, der weltweite Markt hat längst entschieden.

Als eine Maßnahme zur Veränderung hat der Bundestag in § 249 des Baugesetzbuches alle Bundesländer (Ausnahme: die drei Stadtstaaten) gesetzlich („Windenergieflächenbedarfsgesetz“) verpflichtet, zunächst 1,3 % (bis 2027) und dann bis zu 2,2 % (bis 2032) ihrer Landesflächen für die Nutzung der Windenergie zu reservieren („Flächenziele“). Gründe für diese Festlegung waren u. a.:
- sehr unterschiedliche Aus- und Zubauraten von Windenergie-Anlagen in den Ländern,
- sehr unterschiedliche Eignung (Bevölkerungsdichte, Waldflächenanteile, Windhöfigkeit etc.) der Landesflächen für die Nutzung der Windenergie,
- enorm steigender Bedarf an regenerativ erzeugter Energie in allen Sektoren der Volkswirtschaft,
- Netto-Null-Emissionen beim Endenergieverbrauch bis 2045 (inzwischen grundgesetzlich festgelegt),
- Transparenz, Gerechtigkeit und Gleichverteilung der staatlichen Aufgaben.
Es war / ist die Aufgabe der einzelnen Länder, ein Verfahren für die Festlegung des Flächenhorizonts festzulegen und entsprechende Flächenpläne zu erstellen. Die Bundesländer haben individuell gesetzliche Regelungen erlassen (s. u.) und befinden sich im Prozess. In Sachsen ist die Aufgabe 4 regionalen Planungsverbänden überantwortet worden.
28.925 onshore-Windkraftanlagen (WKA) waren in 2025 für ca. 64 GW Stromleistung verantwortlich. Die Bedarfsprognosen sehen einen Anstieg auf mehr als 160 GW aus onshore-WKA in 2045 voraus. Die endgültige Zahl der benötigten Anlagen ist im Fluss, weil u. a. Effizienzsteigerungen, intelligente Verknüpfung von Windenergie- und PV-Stromproduktion vor Ort, Smart-Meter-Rollout und intelligente Verbrauchssteuerung, flexible Stromtarife, Anreiz von Einsparungen durch Netzentgeldzonen, Batteriespeicher, Elektrolyseure Einfluss auf eine mögliche Reduktion des energetischen Bedarfs haben.

Viele neue WKA an neuen Standorten müssen also nachvollziehbar gerecht auf das ganze Bundesgebiet bzw. innerhalb unserer Teilregionen verteilt werden. Und/oder durch Repowering von bestehenden Anlagen an bekannten Standorten, wie z. B. in Hausdorf / Maxen, wo 5 Altanlagen mit 3 MW durch drei neue mit insgesamt 14,6 MW ersetzt werden. Der Planungsverband steht unter Druck, die Planungen für unseren Bereich bis zum 31.12.2027 gerichtsfest abzuschließen. Klappt dies nicht, wäre der chaotischen Ansiedlung von Windkraftanlagen ohne Gebietsvorgaben Tor und Tür geöffnet. Das will wahrscheinlich niemand in der Sächsischen Schweiz und dem Osterzgebirge.
Die Mitarbeiter*innen des Planungsverbands haben in einem 4-stufigen Arbeitsprozess die Teilregionen Meißen, SOE und Dresden auf einen „Suchraum“ von 4,5 % der Fläche (= 15.590 ha) reduziert. D. h., sie haben alles ausgeschlossen, was „aufgrund gesetzlicher oder fachrechtlicher Regelungen nicht für Windenergie genutzt werden darf“. Aufgrund von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und von „konkurrierenden, öffentlichen Nutzungsansprüchen“ ergab sich eine weitere Reduktion. Im Ergebnis entspricht dies den Windenergie-Potenzialflächen in einer Größe von 2% der Regionsfläche. Durch Einzelfallprüfungen wurden im letzten Schritt diejenigen Flächen mit dem geringsten Konfliktpotenzial und unter Beachtung von Kriterien der Gleichbehandlung 1,3% Vorranggebietsflächen herauskristallisiert. Der Kartenausschnitt zeigt 51 gelb eingefärbte Zonen im Bereich Dresden und SOE (eigene Fotos aus der Veranstaltung).


Alle Unterlagen aus den „Infomarkt – Teilregionalplan Windenergie„-Veranstaltungen (z. B. Poster) sowie die Unterlagen des Planentwurfs hat der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge in seiner Homepage zum Download eingestellt. Dort finden Sie auch alle Unterlagen des Planentwurfs für die Bürgerbeteiligung sowie den Link zum Beteiligungsformat des Freistaats Sachsen, den Sie für Ihre Stellungnahme (Kritisches oder auch Lobendes) bis zum 06.07.2026 nutzen können.
Reaktionen auf die Windenergie-Kritiker*innen
überregional gültige Argumente
Mögliche Lärm-Immissionen, die Wirkungen von Schlagschatten sowie die mögliche Infraschall-Schädigung sind immer wieder in Meinungsäußerungen gegen WKA enthalten. Die ersten beiden Quellen für Beeinträchtigungen auszuschalten, ist Gegenstand des nachfolgenden Genehmigungsprozesses für eine WKA vor Ort. Max. 30 Minuten am Tag (und 30 Stunden im Jahr) darf eine hell-dunkel Beeinträchtigung auf menschliche Wohnbebauung aus östlicher (frühe Morgen-) oder westlicher (späte Abendstunden) Richtung gegeben sein. Ergibt sich eine zeitlich größere Beeinträchtigung durch den Standort der WKA, muss die Anlage mit einer Abschaltautomatik ausgerüstet werden. Die Autor*innen einer neuen Langzeit-Studie (Titel: Wind Turbine Proximity and Health: Longitudinal Evidence from US Households, Co-Autor Niklas Rott [Universität Augsburg]) betonen in ihrem Fazit: „Lokale Belastungen wie Lärm, Schattenwurf oder visuelle Beeinträchtigungen [beeinflussen] die Lebensqualität und [können] die Akzeptanz von Windkraftprojekten verringern – auch ohne nachweisbare gesundheitliche Folgen.“ Sie empfehlen, „Debatten über Windkraft stärker auf evidenzbasierte Lärmgrenzwerte, faire Kostenverteilung und transparente Planungsverfahren zu fokussieren – anstatt auf nicht belegte Gesundheitsrisiken.“ (RND, 16.06.2026).

Mikroplastik-Emissionen, auch im Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung der Wasserqualität, sind im Zusammenhang mit WKA ausführlich wissenschaftlich untersucht worden. Herausgekommen ist, dass „Reisen mit der Bahn oder dem Fahrrad sowie das Tragen von Baumwollkleidung“ (Post von Prof. V. Quaschning) ein wesentlich größeres Vermeidungspotenzial haben, bezogen auf die Freisetzung von Mikroplastik.
Windkraftanlagen haben den Nachteil, dass sie markante „Bauwerke“ in der Landschaft sind, ähnlich wie Freileitungen oder Richtfunkmasten. Sie haben aber den unschätzbaren Vorteil, dass sie für eine effiziente Energiegewinnung auf kleinstem Raum sorgen. Die Windkraft nimmt deshalb insgesamt nur eine kleine Fläche Deutschlands in Anspruch. Vor Ort ist dann die Flächenversiegelung durch den Turm überraschend gering, wie der neue Standort der 245 m hohen WKA in Hausdorf belegt (eigene Fotos). Das Fundament beansprucht nur ca. 350 m2 Kreisfläche und ist ca. 3,50 m stark.

Ursprüngliche Flächen, die das Landschaftsbild rechts und links des Elbtals konturieren, gehen immer weiter zurück. Mais und Raps, für das Auge während der Blütezeit zwar sehr schön, sind als immer dominanter werdende Monokulturen problematisch. Von daher ist es auch bedeutsam, dass aus 1 ha Ackerland, der für die Verstromung von angebautem Mais genutzt wird, nur Energie für drei Haushalte (3.100 kWh pro Haushalt und Jahr) gewonnen werden kann. Aus einem ha Ackerland, das mit PV-Modulen belegt ist, können 230 Haushalte ein Jahr lang versorgt werden. Ob sie sich in die Landschaft einfügen und über mögliche Sonnenreflexe nicht ebenfalls störend wirken? WKA (im Mittel ca. 0,5 ha pro WKA), die auf einem ha Boden aufgestellt sind, liefern Energie für 6.000 Haushalte. PV-Freiflächenanlagen als Alternative für Windkraftanlagen zu favorisieren, führt offensichtlich in eine Versorgungssackgasse: Verminderte Boden-Produktivität verbindet sich mit Energiemangel. Unsere Wachstumsgesellschaft benötigt elektrische Energie. Um die Landschaft nicht übermäßig zu belasten, bleibt nur der Weg über die Errichtung von effizienten Windkraftanlagen, die so gut wie möglich in die Silhouette der Landschaft eingepasst sind.

Für und Wider zum Teilregionalplan
Politik
- Verordnungen für den regionalen Flächenanteil der Vorranggebiete verändern

Der Bund hat mit seinem „Windflächenbedarfsgesetz“ (WindBG) am 01.02.2023 ein differenziertes Vorgabentableau (Fachagentur Wind und Solar, überprüft 27.06.26, 11.30 h) erlassen, das den Ländern die Freiheit der Ausgestaltung eingeräumt hat. Die Entscheidung des Freistaats Sachsen, die vier Teilregionen mit einem gleichen Prozentanteil zu belegen, erweist sich jetzt bei der konkreten Auswahl der Flächen als problematisch. Das Beispiel anderer Bundesländer, die die Besonderheiten der Bevölkerungsverteilung sowie der landschaftlichen Profile genutzt haben, um unterschiedliche Prozentwerte vorzugeben, zeigt eine gute Alternative auf. So wie die sächsische Landesregierung kurzfristig die Regelung zur 2,0 %-Zielerfüllung revidiert hat, könnte hier noch einmal eine Anpassung für die Regionalverbände überprüft werden. Sachsen-Anhalt (Region Halle 1,9%; Bitterfeld-Wittenb. 1,9%; Harz 1,2%; Magdeburg 1,9%; Altmark 1,9%) oder Thüringen (Ostth. 1,4 %; Mittelth. 1,8 %; Südwestth. 1,7 %; Nordth. 2,5 %) zeigen, wie es gelingen könnte. Es muss darum gehen, Härten wie z. B. einen max. Flächenanteil von 4 %, bezogen auf eine Kommune, zu vermeiden.
2. kritisch zu beurteilende Initiativen aus dem Kreistag bzw. aus Kommunen der Region
Der Freistaat Sachsen befindet sich mit einem 2024 ausgewiesenen / anrechenbaren Flächenanteil für Windenergieanlagen von 0,2 % / 0,1% am Ende in der Liste der Bundesländer.
- Der vom Kreistag am 15.06.2026 (SZ, 18.06.2025, überprüft 27.06.26, 11.45 h) beschlossene CDU-Antrag, das ganze Verfahren des Windflächenbedarfsgesetzes zu stoppen, für Sachsen eine Sonderrolle zu beantragen, wo andere Länder ihren Beitrag schon lange geleistet haben, hat zumindest ein Geschmäckle. Er wird auch von der Bundes-CDU und der Wirtschaftsministerin zum Glück, soweit man hört oder liest, nicht verfolgt. Es passt einfach nicht, wenn man gleichzeitig von „Silicon Saxony“ mit einem riesigen Energiebedarf und vielen Arbeitsplätzen, auch für Bürger*innen aus Dippoldiswalde, träumt und Kleinstaaterei sowie Partikularinteressen verfolgt. Der Begriff „Technologieoffenheit“ wird auch in dem Antrag wieder völlig falsch interpretiert. Wir müssen in Deutschland 2045 Kapazitäten für ca.160 GW Stromenergie zur Verfügung haben. Unter Abwägung aller zur Verfügung stehenden Technologien (es gibt eine offene Auswahl) haben sich Bund und Länder demokratisch aus wirtschaftlichen, geostrategischen, klimaneutralen Gründen für die Windenergie entschieden, weil sie die geeignete Technologie ist. Geothermie oder PV-Freiflächenanlagen (s. o.) kann OB‘ Körner sehr gut im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung für Dippoldiswalde einsetzen.
- Dass sich die AfD bei Maßnahmen gegen den Klimawandel immer wieder unbelehrbar, völlig deplatziert und faktenfrei äußert, ist bekannt. Ein demokratisch entstandenes Gesetz mit „Erpressung“ (Kreisrat N. Mayer) zu verbinden, ist dumm und völlig daneben. „Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern“ (Wikipedia, überprüft 27.06.26, 11.45 h). Ein Angriff auf das Rechtsstaatsprinzip ist das, was A. Barth (AfD-Kreisrat und BM von Altenberg und damit Wahl-Beamter in seiner Kommune) von sich gegeben hat. Er droht an, dass es Rechtsverstöße, auch von seiner Seite („wir“), geben wird, wenn keine Änderung erfolgt. Ein Ordnungsruf des Landrats wäre mindestens erforderlich gewesen, wenn nicht mehr. Wie üblich versucht ein AfD-Mann, seine infame Einlassung vorab abzuschwächen („Provokation“). Alles bestätigt die Routinen und verfassungswidrigen Ansätze der AfD.
- Zur Ablehnung des Planentwurfs durch den Dresdner Stadtrat hat sich die DD-Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ausführlich geäußert. Wenn man die unterschiedlichen Voraussetzungen für die und Lasten bei der Windenergienutzung berücksichtigt, ist der Beschluss kein gutes Angebot für den Interessenausgleich zwischen Stadt und Land (s. u.).
Konfliktpotenzial innerhalb der ausgewählten Flächen
In den beiden Veranstaltungen, die ich besucht habe, kristallisierte sich heraus, dass
- die Konzentration von potenziellen Vorrangflächen rund um Dippoldiswalde und Stolpen (Sichtachsen zur denkmalgeschützten Burg) überprüft werden sollte. Evtl. findet sich eine Kompensation über Flächen, die im Landratsamt z. B. im Bereich Altenberg (Wintersportanlagen wünschten in der Vergangenheit eine alternative Energieversorgung) „neu“ gefunden worden sind.
- es wichtig ist, das Kriterium der „CO2-Senken“ (feuchte, grüne Areale) bei der Auswahl der Flächen noch stärker einzubeziehen, um keine kontraproduktive Flächenkonkurrenz zu erzeugen.
Windenergie im Wald
Der Streit eskaliert immer wieder, wenn es um die Nutzung von Waldflächen für die Windenergie geht. Dabei ist grundsätzlich für Sachsen festgelegt, dass Windkraftanlagen nicht in altem, ökologisch hochwertigem Wald errichtet werden dürfen. Um das Vorranggebiet 102 „Dresdner Heide“ wird / wurde besonders heftig gestritten. Erholungswünsche, Auge und Herz stehen dem statistischen Ausgleich entgegen. Dieser fordert, dass auch der Großraum Dresden nicht völlig ausgespart werden darf und in sehr beschränktem Maße mit Anlagen zu belegen ist. Für das Dresdner Gebiet existieren sehr viele Ausschlüsse. Andererseits ist es nicht zu vertreten, die Bevölkerung in eher ländlich strukturierten Gebieten mit einem Übermaß an WKA zu überfordern. Deshalb schlägt der Planungsverband in seinem Entwurf vor, einen Vorrang-Flächenanteil von o,4 % dem Dresdener Bereich zuzuordnen.
Wird ein Windrad im Wald über der Kronenschicht konstruiert, muss Waldfläche gerodet werden. Freiflächen könnten zu Windbruch führen, Sonnenlicht könnte den Boden leichter/schneller austrocknen, örtliche Fauna und Flora könnten bedroht werden. Um das zu verhindern, müssen Windenergie und Artenschutz zusammen gedacht und die gesetzlichen Auflagen klar erfüllt werden.

Wenn die Landesfläche zu 28 % (Sachsen) oder gar zu 40 % (Rheinland-Pfalz) mit Wald bedeckt ist, müssen Forstflächen tangiert werden, um die vorrangigen Energieziele zu erreichen. Darin besteht aber inzwischen auch eine Chance: Leider zeigen 80 % unserer Wälder laut „Waldzustandserhebung 2024“ Schäden; Bäume sind durch Hitze, Stürme und Borkenkäfer geschädigt; es gibt Waldflächen, in denen hohe Prozentsätze des Kronendachs verloren sind; Wälder in Deutschland sind von CO2-Senken zu CO2-Emittenten geworden, d. h., die Schädigungen setzen mehr CO2 frei, als in der Photosynthese gebunden werden kann. Ein Windrad spart glücklicherweise jährlich ca. 3.600 t des klimaschädlichen CO2 ein, während es 6 Mio. kWh sauberen Strom produziert. Windräder sind die wichtige Klimaschutz-Technologie. Platt ausgedrückt: Wer den Wald wirklich liebt, baut dort für seine Zukunft ein Windrad. Ansonsten könnte das eintreten, was der Meteorologe K. Schwanke im ARD-Interview prognostiziert hat: Beim Jahrhundertwechsel könnte es keinen deutschen Wald, wie wir ihn heute kennen, mehr geben.
Der Flächenbedarf (ein halbes Fußballfeld) für eine WKA und der Grad der Flächenversiegelung sind minimal. 2024 haben sie bundesweit 1.300 ha von insgesamt 11 Mio. ha Waldfläche genutzt (s. o.). Naturschutzgebiete sowie alte Laub- und Mischwälder müssen tabu sein. Wenn notwendig, dann sollten es Wälder mit geringem, ökologischem Wert sein (Fichten- oder Kiefer-Monokulturen). Vorgeschädigte Flächen (s. Dresdner Heide) bieten die Chance, über die Windenergie Einnahmen zu generieren und gleichzeitig unter der Windkraftanlage ökologischen Waldumbau hin zu klimaangepasstem Laub- oder Mischwald zu starten.
Nachhaltigkeit und Menschenschutz
„Nachhaltigkeit“ ist die Forderung der Stunde. Alles muss „nachhaltig“ sein. Viele Menschen haben den Begriff in den Versammlungen verwendet, ohne die darin enthaltene Dimension „Zeit“ wirklich zu bedenken. Carl von Carlowitz, der Begründer der forstwirtschaftlichen Idee, stand 1713 im erzgebirgischen Silberbergbau vor dem Mangelproblem „Erz schürfen und den Abraum im Wald verhütten vs. Pflege des Waldes für die zukünftige Nutzung“ (Wikipedia, überprüft 26.06.26, 10 h). Brundtland definierte 1987 für die UNO das international anerkannte Leitbild: „Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“. Für von Carlowitz im Erzgebirge war das Wechselspiel zwischen „heute“ und „zukünftig“ noch offensichtlich. Das Wahrnehmungsproblem beim Klimawandel ist für uns heutige Menschen, dass die Ursache (CO2-Molekül dringt in die Erdatmosphäre ein) für den Wandel nicht zeitlich unmittelbar verknüpft ist mit den Folgen (Käseglocken-Effekt der Atmosphäre für die reflektierte Sonnenenergie, Hitze, Dürre, Unwetter, Ansteigen des Meeresspiegels auf dem Planet Erde) der Fehlentwicklung. Das heute emittierte CO2-Molekül wirkt sich in Summation mit anderen erst in vielen Jahren in einer Verschärfung aus. Unterschied zum Autofahren: Unachtsamkeit mit dem Handy – Crash – Deformation der Karosse.

Bündnis 90 / Die Grünen haben den Gedanken der Nachhaltigkeit seit ihrer Gründung im Programm: „Wir haben die Erde nur von unseren Kindern geborgt“, stand nach 1980 (im Westen) und 1989 (im Osten) auf unseren Wahlplakaten.
regionale Wertschöpfung und touristische Attraktionen
In der Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung, die die Ampel-Regierung in Auftrag gegeben hatte und K. Reiche (CDU-Ministerin für Wirtschaft und Energie) unter Verschluss halten wollte, wird das beachtliche Potenzial an örtlicher Wertschöpfung durch den Ausbau regenerativer Energien beschrieben. Anhand von Praxisbeispielen wird belegt, wie Kommunen und Bürger*innen in vielfältiger Weise einen Nutzen haben können.

Am Beispiel der kleinen Stadt Lichtenau in NRW lässt sich zeigen, wie sehr die Bürger*innen bei transparenter Beteiligung von den örtlichen Windkraftanlagen profitieren können. Einige von Ihnen werden sicher schon auf der A 44 in Richtung Dortmund an der Stadt und den zahlreichen Rotoren vorbeigefahren sein. Aus den Einnahmen der kommunalen Anlagen subventionieren die Stadtwerke den Wasserpreis für alle Bürger*innen. Über Beteiligungsmodelle konnten / können sich die Bürger*innen finanziell einbringen und sich dann über ständig sprudelnde Gewinne freuen. Es existiert ein gut ausgebautes Ladesystem für E-Mobile, am Bürgerenergiepark kann man kostenlos laden. Die sehr gute finanzielle Ausstattung der Kommune lockt weitere Unternehmen und neue Familien in die Region.
In der Studie werden auch Kommunen vorgestellt, die die Einnahmen aus Gewerbesteuern und Ertragsbeteiligung etc. für die Finanzierung touristischer Attraktionen nutzen. Lesen Sie den Bericht und lassen Sie sich von den Beispielen anregen. Aus ihnen geht beruhigend hervor, dass Tourist*innen, die eh anderes gewohnt sind, über in der Ferne stehende Windkraftanlagen hinweg schauen.
Potenzialgebiete und Eigentümerschutz
An dieser Stelle sei noch einmal ganz deutlich darauf hingewiesen, dass die in dem Entwurf des regionalen Planungsverbands herausgearbeiteten Vorranggebiete für Windenergie Flächen sind, die bei Festlegung des Plans für die Aufstellung von WKA vorrangig reserviert sind. Sie sind für anderweitige Nutzungen, die den Bau von WKA behindern könnten, nicht mehr frei. Aber der Plan generiert nicht automatisch den Zwang, dort tatsächlich eine WKA entstehen zu lassen. Hier liegen die Verantwortung und Verfügungsgewalt bei der Eigentümer*in / den Eigentümern der jeweiligen Flächen.
Im Art. 14 GG „Eigentumsrecht“ ist geregelt, dass (1) „Eigentum und das Erbrecht gewährleistet werden. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“ Und in (2), dass „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ D. h., eine Eigentümer*in fällt die Entscheidung für Verkauf oder Verpachtung einer Fläche, oder sie entscheidet sich nicht dafür.
Es sollte selbstverständlich sein, dass niemand das Recht hat, eine Eigentümer*in in dieser oder jener Richtung zu nötigen. Öffentlicher Druck, wie er schon mal zu hören ist, hat zu unterbleiben. Das Schlimmste, was uns in dieser Situation passieren kann, sind Störungen und Reibungsverluste in den Kommunen über Stigmatisierungen. Eigentümer*innen und Projektierer*innen sollten vertrauensvoll miteinander arbeiten können.
Interessant ist, dass Umweltbundesamt und Bundesnetzagentur dazu aufrufen, die Zeit zu nutzen. Sobald der Plan für die Flächenbeiträge bis 2027 rechtsgültig ist, sollten die Vorbereitungen für den Bau von Anlagen auf den dann ausgewiesenen Flächen beginnen. Der Genehmigungsprozess für eine Anlage erfordert eine lange Zeit, die wir uns eigentlich angesichts der Schwere des Problems nicht mehr unbedingt nehmen sollten. Das spricht nicht dafür, Überprüfungen im Genehmigungsverfahren zu reduzieren.
Fazit
Dieser Artikel liefert eine große Anzahl an Argumenten, sich gegenüber dem Bau und der Nutzung von Windkraftanlagen zu positionieren. Wir brauchen die intensive Auseinandersetzung über diese Zukunftstechnologie. Auf jeden Fall sollte er dazu beitragen, sich begründet mit einer Stellungnahme zu den Planungen für unsere Region einbringen zu können.
Dieter Wiebusch

