Unter die Überschrift „Politische Kirche – Unmissverständliche Botschaften fast egal, wohin man schaut“ hat Bodo Herath seinen Beitrag gestellt. In seiner Funktion als Vorsitzender der AfD-Ratsfraktion in Pirna beklagt er am 22.08.2026 ein angebliches Missverständnis. Mit der herausgehobenen Zeile „Wenn Kirche zum politischen Akteur wird“ startet er in sein Schreiben, gerichtet über den AfD-Facebook-Account im Wesentlichen an seine Anhängerschaft. Auf den ersten Blick könnte man den Eindruck haben, es handele sich um den Versuch, sich anzunähern. Eventuell gar darum, einen Gesprächsfaden zu den Kirchen bzw. zu Vertreter*innen der Pirnaer Zivilgesellschaft anzubahnen.
Das ist aber wirklich nur der erste Blick. Gehen wir den Text in drei Punkten durch.
Die AfD ist eine gesichert rechtsextreme Partei
Am Kirchturm von St. Marien in Pirna wird in diesen Tagen das christliche Fundament plakativ dargestellt (s. unsere Homepage). Über die Interpretation dieser Nachricht entscheidet ausschließlich die Empfänger*in. Das ist die Bürger*in, die das Plakat von unten betrachtet. Die ev. Kirche bewertet und bewirbt keine Partei, auch nicht die AfD, was diese ihr allerdings unterstellt. Die Kirche weist auf Überzeugungen und Haltungen hin, die unterschiedlich sind bzw. sein können. Deshalb schließt sie von ihrem inneren Verständnis her aber keine Pirnaer Bürgerin und keinen Bürger aus. Eine Bewertung muss die Kirche der AfD sowie deren Sympathisant*innen selbst und qua Amt den staatlichen Behörden überlassen. Die AfD Pirna kommt am 09.07.2026 für sich und ihre Wähler*innen zum eigenen Urteil: wir werden von der Marienkirche in Pirna ausgegrenzt, in Misskredit gebracht. Wohlgemerkt, das kommt von der Partei der Ausgrenzer und Angstverbreiter (fast nur Männer)?!! Die Landesverfassungsschutzämter von Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben die AfD lange Zeit beobachtet. Sie haben Schrift- und Ton-Dokumente ausgewertet. Die bewertenden Beschlüsse in den vier Bundesländern lauten, dass die jeweilige Landes-Partei rechtsextrem ist und dass sie verfassungswidrige Ziele verfolgt. Die Verfassungsschutzbehörden haben sogar noch das weitere Adjektiv „gesichert“ dazu gefügt.
Diese Bewertung / Beurteilung hat bisher trotz aller Klagen der AfD gegen diese Einstufung vor Gericht (ZDFheute, 21.01.02025) standgehalten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht schloss die Revision seines Urteils aus. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die AfD Sachsen „Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien“. D. h., die AfD formuliert programmatisch Positionen, die unvereinbar mit dem Grundgesetz sind. Und sie vertritt Positionen, die der christlichen Lehre diametral gegenüberstehen. Die Kirche betont in ihrem Menschen-Würde- und Vielfalt-Ansatz die Gleichwertigkeit sowie die Achtung aller Menschen als göttliche Kreaturen. Und mit dem Friedens- und Nächstenliebe-Gebot ist verknüpft, dass kein Mensch von einem anderen Menschen mit Gewalt bedroht werden darf. Eine Pirnaer Bürger*in, die das Grundgesetz als demokratische Basis für Neujustierungen akzeptiert und das Gewaltverbot für sich zur Handlungsmaxime erklärt, wird in jeder kirchlichen Gruppe willkommen sein. Das ist der moralische Kompass, den die Kirche als Mitglied in unserer Polis, unserer Bürgergemeinde, für die Regulierung des demokratischen Lebens voraussetzt. Und so hat sie es plakatiert.
Herr Herath und Frau Müller aus Wangerland
Weil Herr Herath diese Voraussetzungen offensichtlich nicht beachten will, hat er beim Fall der Martina Müller (NDR, 20.08.2026, zuletzt geprüft am 01.09.2026) aus der Gemeinde Wangerland einige Einzelheiten vergessen zu erwähnen. Frau Müller will für die AfD am 13.09.2026 für den Kreis- und den Gemeinderat kandidieren. Für ihren bisherigen Arbeitgeber, Mission:Lebenshaus im Landkreis Friesland, betreut sie unter anderem Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete oder Wohnungslose.
Beruflich muss Frau Müller diese Personen schützen und einer Institution dienen, die sie als Vertreterin der AfD, folgt sie dem Parteiprogramm, in den Parlamenten diskriminierend ablehnen oder als sozial überflüssig angreifen wird. Die AfD Niedersachsen wird vom Niedersächsischen Verfassungsschutz seit Februar 2026 als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ihr Vertrag mit dem besonderen Arbeitgeber legt fest, dass sie dessen christliche Grundwerte inner- und außerhalb ihres Dienstes zu achten hat. Das gleicht übrigens auch der Verpflichtung für jede Beamt*in mit dem Eid auf die Verfassung des jeweiligen Landes oder Bundes. Ihr kirchlicher Arbeitgeber hat sie auf den Loyalitätskonflikt hingewiesen und sie gebeten, auf ihre Kandidatur zu verzichten (also auch eine indirekte Anerkennung ihrer bisherigen Leistungen). Danach erst erfolgte die fristlose Kündigung; das geschah im Sinne des Ansatzes von Gefahr im Verzug, da Vertrauensverlust auf Seiten der zu Schützenden zu befürchten ist. Die Kündigung wird jetzt arbeitsrechtlich überprüft werden.
Sehr bezeichnend sind auch die Begleitumstände bei diesem Fall. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch (Arbeitgeber) „musste zeitweilig Personenschutz in Anspruch nehmen, weil die Angriffe gegen ihn ein bedrohliches Ausmaß angenommen hatten.“ Und der niedersächsische AfD-MdB M. Sichert „wirft dem Träger vor, seine politische Neutralitätspflicht zu verletzen. Sollte die Kündigung nicht zurückgenommen werden, wolle er sich dafür einsetzen, staatliche Finanzierungen für die Diakonie infrage zu stellen. Sichert verbreitete seine Kritik in einem Video in sozialen Netzwerken.“ Soviel zum Rechtsverständnis in unserem System und zur Beachtung des Gewalt-Verbots (Gewalt hat sowohl eine physische wie auch verbale Dimension). Ähnliche Verhaltensmuster sind leider auch in Pirna zu registrieren.
Asyl und vulnerable Gruppen
Bemerkenswert ist das Selbstverständnis, das Herr Herath in seinem Schreiben zum Ausdruck bringt. Geflüchtete aus dem Meer zu retten, sei auch für ihn ein humanitäres Gebot. Schwer verständlich ist dann die Ablehnung des weitergehenden, kirchlichen Einsatzes für Geflüchtete, nur weil sie im demokratischen System Einfluss nehmen könnte. Steht dahinter das Bestreben, demnächst beim Aussortieren und Einteilen der Gesellschaft freie Hand zu haben? Im Sinne von Polis, dem Gedanken der Bürgergemeinde, ist es dagegen notwendig und in sich schlüssig, dass die Kirchen ihre Stimme erheben. Es geht doch sinnvollerweise darum, Fluchtursachen zu bekämpfen, legale Einwanderung zu steuern und ansonsten Grenzverfahren menschenwürdig zu gestalten. Dann könnte die menschliche Pflicht zur See-Not-Rettung entfallen. Die kirchliche Stimme gibt den politischen Auseinandersetzungen unseres Landes die notwendige, moralische Grundierung. Nebenbei bemerkt: „Laut Zahlen der Bundesregierung gab es im Laufe des Jahres 2025 insgesamt 2.254 Personen in Kirchenasylen. In einem Großteil der Fälle lief während der Gewährung des Kirchenasyls die Überstellungsfrist in andere EU-Staaten ab. So wurde die Bundesrepublik Deutschland zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens (2025: 2.193 Fälle; Quelle Mediendienst Integration, zuletzt geprüft 01.09.2026). Kirchen-Asyl, das sich nach einer See-Not-Rettung oder einer anderen Fluchttragödie angeschlossen hat, ist kein verbrieftes Recht. Aber es gibt Absprachen und Regelungen zwischen den Kirchen und dem BAMF. Die zeitlich befristete Aufnahme von Geflüchteten in kirchlichen Räumen gibt den Betroffenen die Möglichkeit, alle in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte ihres Asylgesuchs neu prüfen zu lassen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können während des Kirchenasyls gekürzt werden. Die aufnehmende Kirchgemeinde verpflichtet sich im Zweifel zur Finanzierung der Lebensumstände der Geflüchteten. Ist das tatsächlich der Schlüssel für den Untergang des Abendlandes? Der Eingriff „in zentrale, politische Auseinandersetzungen unseres Landes“ (Klimakrise, Wirtschaftsbelebung, Krise im Gesundheitsbereich, hybrider Krieg gegenüber unserem Land etc.), wie Herr Herath behauptet?
Friedliche Revolution 1989 – „unser Land zurück-Parole“ 2026
AfD und die „Friedliche Revolution von 1989“ in einen Zusammenhang zu bringen, ist übergriffig, eine Geschichtsklitterung und verbietet sich von selbst. Der autoritäre Staat DDR schränkte die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger in vielerlei Weise ein. Dass während dieser Repressionen die Kirchen Schutzräume und damit das Gefühl von vertrauensvollem Zusammenhalt bzw. Sicherheit boten, war eine extrem wichtige und bemerkenswerte Leistung. Ihr u. a. verdanken wir die Geburtsstunden vom Neuen Forum, von Demokratie Jetzt, von den Grünen, von Bündnis 90 und ihrer Vereinigung 1990 zur letzten DDR-Volkskammerwahl („Von Friedens- und Umweltaktivitäten im Raum Pirna zum NEUEN FORUM bis hin zu Bündnis90 / Die Grünen“ u. weitere Artikel in der Homepage auf den Seiten 25 bis 27). Es ging damals nicht nur um diskursives Andersdenken, sondern um persönliche Freiheit, Befreiung des Gemeinwesens, Aufbrechen der staatlichen Überwachung, Verbesserung der grundlegenden Lebensumstände. Und es ging um das Lernen aus der jüngsten Geschichte. Davon sprach am 3. Oktober 2020 unserer damaliger Stadtrat Dr. S. Gilbert als Zeitzeuge während der Einweihung der Gedenktafel vor der Hospitalkirche: „Wenn wir heute jedoch sehen müssen, dass eine Partei in unserem Land faschistische Äußerungen in ihren Reihen, wie die Bezeichnung des Naziregimes und damit die Ermordung von etwa 6 Millionen jüdischer Bürger als „Vogelschiss der Geschichte“ und das Holocaust-Denkmal in Berlin als „Schandmal“ duldet, so hat diese Partei den Anspruch auf jedwede Bürgerlichkeit verwirkt. Es zeigt, welcher Geist in ihr zumindest toleriert wird. Wir sind vor fast 31 Jahren nicht für Ausgrenzung, Nationalismus und Rassismus auf die Straße gegangen, sondern für demokratische Rechte und gesellschaftliche Vielfalt. Der Ruf „Wir sind das Volk“ meinte und meint alle, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht und sexueller Ausrichtung. Er ist für die Forderungen von verblendeten Partikularinteressen nationalistischer Engstirnigkeit in keinster Weise legitimiert.“ („Einweihung der „Friedliche Revolution“-Gedenktafel an der Hospitalkirche“). Das ist heute aktueller und aussagekräftiger denn je. Denn seit 2020 hat sich die AfD weiter radikalisiert. Sie hat Gemäßigte in ihren Reihen (Lucke, Petry, Meuthen etc.) bekämpft und aus ihnen verdrängt (s. auch den unappetitlichen Machtkampf im Landesverband NRW). Einer ihrer führenden Köpfe, B. Höcke, darf nach Gerichtsentscheidung Faschist genannt werden. Die Gesprächsfähigkeit der Partei mit den politischen Mitbewerbern hat damit immer weiter abgenommen. Die Aus- und Abgrenzungsphantasien haben sich grenzenlos gesteigert, wie das „Regierungsprogramm“ der AfD Sachsen-Anhalt zur Wahl am kommenden Sonntag übermächtig dokumentiert.
Die Lebensrealitäten in der Bundesrepublik Deutschland 2026 und in der DDR 1989 sind nicht vergleichbar. Aber die Kirche 2026 folgt ihren zeitlosen Grundsätzen von Nächstenliebe und Barmherzigkeit so wie 1989. Deshalb hält sie ihre Türen für alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht und sexueller Ausrichtung, offen. Ihr Schutz gilt den besonders Verletzlichen und Bedrohten.
Die Kirchen waren damals (Marienkirche und Hospitalkirche) und sind heute starke Orte des Gesprächs und des Aufbruchs. Wenn man es will und Regeln akzeptiert. Die Kirche muss Rahmungen und Informationen bieten. Diese zeigen moralische Dimensionen auf, aus denen alle Bürger*innen für sich Schlüsse ziehen können. Herr Herath billigt ihr sogar zu: „Kirche darf mahnen“. Das impliziert folgerichtig, dass die Kirche ihre Glaubensgrundlagen als Messlatte an die Realität anlegt und daraus mahnend ihre Stimme für Veränderungen einbringt. Kirchenvertreter*innen haben natürlich nicht das Recht, zu überwältigen und Abhängigkeiten / Zwänge zu erzeugen. Verbietet sich wie selbstverständlich aus der Glaubenslehre heraus, und machen sie nach meiner Erfahrung auch nicht.
Bei der AfD und ihren Anhänger*innen geht es aber nicht um zu schützende, unterschiedliche Auffassungen in Diskussionszirkeln. Es geht ihnen vielmehr um das Verankern von rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Überzeugungen und Forderungen. Würde die AfD politisch obsiegen, ginge es der Demokratie, den Freiheiten von Menschen mit gleicher Würde an den Kragen. Warum sollten die Kirchen und die Mehrheitsgesellschaft dieser Zerstörung ihrer Wurzeln Räume gewähren? Altruismus gegenüber den Akteuren und Zielen der AfD, die Mitmenschlichkeit angreifen?
Dieter Wiebusch
Mitglied der ev. Kirche
